Leistungen

Erstellung von Brandschutzkonzepten

  • Brandschutzkonzepte werden für Sonderbauten oder für Bauten die nicht Richtlinienkonform (OIB) geplant werden oftmals zur Einreichung bei der Behörde benötigt. Mit dem Unternehmen/Planer/Architekten werden der Technische, Bauliche und Organisatorisch + der Abwehrende Brandschutz beschrieben sodass eine Planungsgrundlage für Ausschreibungen aber auch als Nachweis der „Schlüssigkeit“ für die Behörde erlangt wird.
  • „Unser Expertennetzwerk erarbeitet und erstellt ein erforderliches Brandschutzkonzept gemäß OIB 2 Leitfaden für Liegenschaften.“

Digitale bauliche Brandschutzdokumentationen als wichtiger Bestandteil Ihrer Rechtssicherheit

  • Wir helfen Ihnen durch Begehungen den Zustand Ihres Bestandsobjektes umfassend zu kontrollieren und sichtbare und erkennbare Mängel in digitalen Plänen zu dokumentieren.
  • Digitale Brandschutzdokumentationen als wichtiges Instrument der Bau- und Ausführungsüberwachung (Kontrolle über die Ausführung baulicher Brandschutzmaßnahmen).
  • Aufgrund unserer Brandschutzdokumentation kann der tatsächliche Sanierungsumfang abgeleitet werden.
  • Wir helfen Ihnen dabei, die Schutzziele und Anforderungen an ihrem Objekt und die Sicherheit ihrer Nutzer im Sinne der allgemeinen Gesetzgebung zu erreichen.

Begleitende Kontrollen vor Ort - Gutachterliche Abnahmen

  • Begleitende stichprobenartige oder auch gerne umfassende Sichtkontrolle während der Sanierungs- und/oder Bauphase über die Einhaltung fachgerechter Norm – und prüfzeugniskonformer Ausführung während der Bauphase inkl. Begehungsbericht.
  • Begleitende stichprobenartige oder auch gerne umfassende Sichtkontrolle während der Sanierungs- und/oder Bauphase über die Einhaltung fachgerechter Norm – und prüfzeugniskonformer Ausführung über den Einbau von Brandabschottungen, Brand und Entrauchungsklappen, Brandschutzlüftungskanäle und Schächte.
  • Gutachterliche Abnahme über den fachgerechten und zulassungskonformen Einbau.

Brandschutztechnische Sonderlösungen und Ausnahmen.

  • Ausarbeitung von Sonderlösungen oder Ausnahmen – wenn nichts mehr geht!
  • Hierbei handelt es sich IMMER, um NICHT zulassungskonforme Sonderlösungen oder Abnahmen, welche Grundsätzlich immer situationsbedingt bewertet werden müssen.
  • Unter Einbeziehung des Herstellers und/oder einer Prüfanstalt für Brandschutztechnik, werden durch den SV Kompensationsmaßnahmen ausgearbeitet, um von der Behörde akzeptiert und bewilligt zu werden.

Wir unterstützen Sie bei der Herstellung von baulichen Brandschutzarbeiten.

  • Herstellung neuer EI 90 Brandabschottungen oder Sanierung von F90 Brandabschottungen.
  • Herstellung neuer EI 90 Brandschutzkanäle/Schächte oder Sanierungen von L 90 Brandschutzkanälen/Schächte.
  • Herstellung neuer R90 Stahlstützen und Stahlträgerverkleidungen.

Unabhängige zertifizierter Objektsicherheitsprüfungen gemäß ÖNORM B 1300 für Wohngebäude und ÖNORM B 1301 für Nicht – Wohngebäude eingeschränkt auf das Fachgebiet „Feuerpolizeilichen und baulichen Brandschutz“.

  • Jährliche Begehungen in Ihrem Objekt, um bauliche Brandschutzmängel festzustellen.
  • Unabhängige jährliche Begehungen in Ihrem Objekt, um feuerpolizeiliche Mängel festzustellen.
  • Die Begehung und Aufnahme vor Ort werden digital dokumentiert im Plan verortet und ein Gutachten ausgearbeitet.

Brandschutzmanagement als Teil koordinierter Planung, Umsetzung und Kontrolle von Brandschutzmaßnahmen.

  • Externer Brandschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen.
  • Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann aufgrund rechtlicher Bestimmungen, einer Behördenvorschreibung, auf Basis einer betrieblichen Risikobetrachtung oder einer Vereinbarung mit der Feuerversicherung erfolgen.
  • Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und die Festlegungen seiner Aufgaben sind beispielsweise in folgenden Rechtsvorschriften vorgesehen: Arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Arbeitsstättenverordnung (AStV)), baurechtliche Bestimmungen der Länder (z.B. Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik) sowie Feuerpolizeigesetze der Länder.

Brandschutzartikel Service und Wartung durch unseren Partner

  • Feuerlöscher.
  • Wandhydranten und Steigleitungen.
  • Brandschutztüren 
  • Wärme- und Rauchabzugsanlagen.
  • Erste Hilfe
  • Zubehör & Kennzeichnungen.
  • Flucht und Brandschutzpläne