Leistungen

Erstellung von Brandschutzkonzepten

  • Brandschutzkonzepte werden für Sonderbauten oder für Bauten die nicht Richtlinienkonform (OIB) geplant werden oftmals zur Einreichung bei der Behörde benötigt. Mit dem Unternehmen/Planer/Architekten werden der Technische, Bauliche und Organisatorisch + der Abwehrende Brandschutz beschrieben sodass eine Planungsgrundlage für Ausschreibungen aber auch als Nachweis der „Schlüssigkeit“ für die Behörde erlangt wird.
  • „Unser Expertennetzwerk erarbeitet und erstellt ein erforderliches Brandschutzkonzept gemäß OIB 2 Leitfaden für Liegenschaften.“

Digitale bauliche Brandschutzdokumentationen als wichtiger Bestandteil Ihrer Rechtssicherheit

  • Wir helfen Ihnen durch Begehungen den Zustand Ihres Bestandsobjektes umfassend zu kontrollieren und sichtbare und erkennbare Mängel in digitalen Plänen zu dokumentieren.
  • Digitale Brandschutzdokumentationen als wichtiges Instrument der Bau- und Ausführungsüberwachung (Kontrolle über die Ausführung baulicher Brandschutzmaßnahmen).
  • Aufgrund unserer Brandschutzdokumentation kann der tatsächliche Sanierungsumfang abgeleitet werden.
  • Wir helfen Ihnen dabei, die Schutzziele und Anforderungen an ihrem Objekt und die Sicherheit ihrer Nutzer im Sinne der allgemeinen Gesetzgebung zu erreichen.

Begleitende Kontrollen vor Ort - Gutachterliche Abnahmen

  • Begleitende stichprobenartige oder auch gerne umfassende Sichtkontrolle während der Sanierungs- und/oder Bauphase über die Einhaltung fachgerechter Norm – und prüfzeugniskonformer Ausführung während der Bauphase inkl. Begehungsbericht.
  • Begleitende stichprobenartige oder auch gerne umfassende Sichtkontrolle während der Sanierungs- und/oder Bauphase über die Einhaltung fachgerechter Norm – und prüfzeugniskonformer Ausführung über den Einbau von Brandabschottungen, Brand und Entrauchungsklappen, Brandschutzlüftungskanäle und Schächte.
  • Gutachterliche Abnahme über den fachgerechten und zulassungskonformen Einbau.

Brandschutztechnische Sonderlösungen und Ausnahmen.

  • Ausarbeitung von Sonderlösungen oder Ausnahmen – wenn nichts mehr geht!
  • Hierbei handelt es sich IMMER, um NICHT zulassungskonforme Sonderlösungen oder Abnahmen, welche Grundsätzlich immer situationsbedingt bewertet werden müssen.
  • Unter Einbeziehung des Herstellers und/oder einer Prüfanstalt für Brandschutztechnik, werden durch den SV Kompensationsmaßnahmen ausgearbeitet, um von der Behörde akzeptiert und bewilligt zu werden.

Wir unterstützen Sie bei der Herstellung von baulichen Brandschutzarbeiten durch Partnerfirmen.

  • Herstellung neuer EI 90 Brandabschottungen oder Sanierung von F90 Brandabschottungen.
  • Herstellung neuer EI 90 Brandschutzkanäle/Schächte oder Sanierungen von L 90 Brandschutzkanälen/Schächte.
  • Herstellung neuer R90 Stahlstützen und Stahlträgerverkleidungen.

Unabhängige zertifizierter Objektsicherheitsprüfungen gemäß ÖNORM B 1300 für Wohngebäude und ÖNORM B 1301 für Nicht – Wohngebäude eingeschränkt auf das Fachgebiet „Feuerpolizeilichen und baulichen Brandschutz“.

  • Jährliche Begehungen in Ihrem Objekt, um bauliche Brandschutzmängel festzustellen.
  • Unabhängige jährliche Begehungen in Ihrem Objekt, um feuerpolizeiliche Mängel festzustellen.
  • Die Begehung und Aufnahme vor Ort werden digital dokumentiert im Plan verortet und ein Gutachten ausgearbeitet.

Brandschutzmanagement als Teil koordinierter Planung, Umsetzung und Kontrolle von Brandschutzmaßnahmen.

  • Externer Brandschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen.
  • Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann aufgrund rechtlicher Bestimmungen, einer Behördenvorschreibung, auf Basis einer betrieblichen Risikobetrachtung oder einer Vereinbarung mit der Feuerversicherung erfolgen.
  • Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und die Festlegungen seiner Aufgaben sind beispielsweise in folgenden Rechtsvorschriften vorgesehen: Arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen (z.B. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Arbeitsstättenverordnung (AStV)), baurechtliche Bestimmungen der Länder (z.B. Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik) sowie Feuerpolizeigesetze der Länder.

Brandschutzartikel Service und Wartung durch unseren Partner

  • Feuerlöscher.
  • Wandhydranten und Steigleitungen.
  • Brandschutztüren 
  • Wärme- und Rauchabzugsanlagen.
  • Erste Hilfe
  • Zubehör & Kennzeichnungen.
  • Flucht und Brandschutzpläne